Holiday-Reisen Winterkatalog 2023 / 2024

Allgemeine Reisebedingungen www.holidayreisen.com | 75 ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Diese Allgemeinen Reisebedingungen gel- ten bei Abschluss eines Reisevertrages mit der Euro.Bus.Tours GmbH, Hebbelstraße 52, 14467 Potsdam, Tel. 0331 280 46 04 / Fax: 0331 280 46 07 als Veranstalter von Busreisen, Kurreisen sowie Tagesfahrten und der Holiday-Reisen GmbH, Liet- zenburger Str. 69, 10719 Berlin, Tel. 030 884 20 777/ Fax: 030 882 55 09 als Veranstalter von Flugreisen. 1.2. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formu- laren des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche geschlossen wer- den. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen, die als Bestätigung des Vertrages dient und § 651d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht. Dazu ist der Reiseveranstalter bei kurzfristigen Buchungen weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn nicht verpflichtet. 1.3. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax und E-Mail 5 Tage, gebun- den. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Rei- se zum Vertragsschluss. 1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reise- bestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. 2. Vermittelte Leistungen 2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Leistungen sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Reisevermittler gemäß § 651v BGB. Bei Reisevermittlungen besteht grundsätz- lich nur eine Haftung für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler gemäß § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelte Leistung selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Eine vertragliche Haftung ist daher ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Haupt- pflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versi- cherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß. 2.2. Für erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden ausgewählte Leistungen (z.B. am Urlaubsziel) gilt ebenfalls die vor- stehende Regelung gemäß Ziffer 2.1. 3.Pass-,Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten 3.1. Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreise- dokumente wie z.B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesund- heitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.) durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt/ Katalog oder vor Buchung bzw. vor Reisebeginn (einschließlich zwischen- zeitlich eingetretenerÄnderungen). 3.2.NachErfüllungder InformationspflichtgemäßZiff.3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und etwaige erforderliche Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstal- ter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. 3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetre- ten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zu- rückzuführen ist (z.B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend. 4. Zahlungen 4.1. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Siche- rungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reise- preis 500 EURO nicht übersteigt. 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises zu zahlen. 4.3. Da für die Durchführung sämtlicher Reisen die in Ziffer 13. genannte Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist, ist der Restbetrag auf Anforderung bei Flugreisen 30 Tage, bei mehrtägigen Busreisen und Kurreisen 14 Tage, beiTagesfahrten 7Tage vor Reisebeginn Zug um Zug ge- gen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Fluggutschein), zu zahlen. 4.4. Vertragsabschlüsse 30 Tage vor Reisebeginn ver- pflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des ge- samten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Fluggutschein). Bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl gilt dies entsprechend, sofern der Vertragsabschluss 2 Wochen vor Reisebeginn erfolgt. 4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen nicht leistet, kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung gemäß Ziff. 9. (Rücktritt) verlangen. 5. Leistungen 5.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für den Veran- stalter grundsätzlich bindend. Hat sich der Veranstalter im Prospekt ausdrücklich Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt/ Katalog) vorbehalten, so kann der Veranstalter vor Vertragsschluss eine konkre- te Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. 5.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgese- hen von Ziff. 5.1., nach der bei Vertragsschluss maßgeb- lichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/ Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. 5.3. Der Reiseveranstalter hat die nach § 651d BGB bestehenden Informationspflichten vor Abgabe der Ver- tragserklärung durch den Reisenden zu erfüllen, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise relevant ist. Dies gilt insbesondere für wesentliche Eigenschaften der Reise, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschal- reisen. 5.4. Der Reiseveranstalter hat über seine Beistands- pflicht zu informieren und diese unter den Voraus- setzungen gemäß § 651q BGB ordnungsgemäß zu er- füllen. Sollte der Reisende die ihm mitgeteilte Notruf- telefonnummer missbräuchlich verwenden (insbeson- dere diese benutzen, ohne dass ein Notfall vorliegt), ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 EURO zu verlangen. 6. Preisänderungen 6.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis zu 8 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nach- weisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret ein- tretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beru- hende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. 6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden.

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