Holiday-Reisen Winterkatalog 2023 / 2024

Formblätter zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB 74 | 030 - 884 20 777 & Informationen zu Ihrer Busreise, Kurreise Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistun- gen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Euro.Bus. Tours GmbH trägt die volleVerantwortung für die ordnungs- gemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Euro.Bus.Tours GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vorAbschluss des Pauschalreisevertrags. - Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. - Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder An- gaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reise- veranstalter oder dem Reisebüro inVerbindung setzen können. - Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzli- chen Kosten - auf eine andere Person übertragen. - Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden,wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich er- höhen und, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise.Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschal- reisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zu- rücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. - Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktritts- gebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. - Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Um- stände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rück- trittsgebühr vomVertrag zurücktreten,beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme be- stehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. - Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pau- schalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretba- ren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. - Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Be- standteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Rei- sende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Ver- trag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt,Abhilfe zu schaffen. - Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/ oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. - Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. - Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zu- rückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pau- schalreiseeinund istdieBeförderungBestandteilderPauschal- reise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleis- tet. Euro.Bus.Tours GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, ruv@ruv.de und Tel.: +49 611 533-5859 abge- schlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Euro.Bus.Tours GmbH verweigert werden. Informationen zu Ihrer Flugreise, Schiffsreise Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistun- gen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Holiday- Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ord- nungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Holiday-Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vorAbschluss des Pauschalreisevertrags. - Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. - Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder An- gaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reise- veranstalter oder dem Reisebüro inVerbindung setzen können. - Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzli- chen Kosten - auf eine andere Person übertragen. - Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden,wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich er- höhen und, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise.Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschal- reisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zu- rücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. - Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktritts- gebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. - Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Um- stände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rück- trittsgebühr vomVertrag zurücktreten,beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme be- stehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. - Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pau- schalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretba- ren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. - Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Be- standteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Rei- sende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Ver- trag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt,Abhilfe zu schaffen. - Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/ oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. - Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. - Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zu- rückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pau- schalreiseeinund istdieBeförderungBestandteilderPauschal- reise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleis- tet. Holiday-Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, ruv@ruv.de und Tel.: +49 611 533-5859 abge- schlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Holiday-Reisen GmbH verweigert werden.

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